vom 14.12.2010 08:24:56 Uhr

Zensus 2011 - in ganz Europa wird gezählt

Interviewer (Erhebungsbeauftragte) gesucht
Die Europäische Union führt im Jahr 2011 einen gemeinschaftsweiten Zensus durch, an dem sich die Bundesrepublik Deutschland mit einem registergestützten Verfahren beteiligt. Der Landkreis Günzburg ist verpflichtet mitzuwirken, auf den Inhalt der Befragung hat er aber keinen Einfluss.
Während der Kernerhebungsphase von Mai bis August 2011 werden ca. 15 000 Bürger und Bürgerinnen des Landkreises Günzburg befragt. Für die Befragung werden ca. 151 Interviewer und Interviewerinnen benötigt. Interessenten erhalten Auskünfte unter der E-Mail Adresse
zensus@landkreis-guenzburg.de oder unter 08223/4084870, Frau Kempfle.
 
 
Ein Interviewer/ eine Interviewerin wird ca. 100 Personen befragen. Die Interviewertätigkeit wird als ehrenamtliche Tätigkeit überwiegend steuerfrei vergütet. Die Befragungen erfolgen nach vorheriger Ankündigung.
Hintergrund Zensus 2011
Die letzte Volkszählung in der alten Bundesrepublik liegt bereits 23 Jahre zurück, sie fand 1987 mit einer Vollerhebung aller in Deutschland lebenden Personen statt. In der ehemaligen DDR liegt Sie sogar schon 29 Jahre zurück, dort wurde 1981 das letzte Mal die Bevölkerung gezählt. Schon damals hatte sich gezeigt, dass die errechneten Einwohnerzahlen von der Realität stark abweichen können.
Das Statistische Bundesamt geht davon aus, dass in Deutschland ca. 1,3 Millionen Menschen weniger leben als die fortgeschriebene Bevölkerungszahl angibt. Dieser unterschied hat von Region zu Region unterschiedliche Auswirkungen, da sich z. B. der Länderfinanzausgleich (Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkraft der Länder) sowie der kommunale Finanzausgleich (Verteilung von Landesmitteln an die Kommunen zur Erfüllung der jeweiligen Staatsaufgaben) auf diese fortgeschriebene Bevölkerungszahl stützen.
Aber auch die Einteilung der Bundestagswahlkreise, die Stimmverteilung der Bundesländer im Bundesrat und die Sitze Deutschlands im Europaparlament sind von diesen Zahlen abhängig.
Ebenso sind die amtlichen Einwohnerzahlen eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Kommunalplanung (z. B. Bedarf sozialer Wohnungsbau, Kindergärten, Schulen, Seniorenheime) und für die Wirtschaft (z. B. Standortentscheidung).
Aus diesen Gründen ist das oberste Ziel des Zensus 2011, eine neue amtliche Einwohnerzahl zu ermitteln, damit die oben genannten Verteilungen und Entscheidungsgrundlagen gerechter und genauer werden.
Ein weiteres Ziel des Zensus 2011 ist es, Informationen zum Wohnraum, zur Bildung und zum Erwerbsleben der Bevölkerung zu gewinnen (Wie viele Erwerbstätige gibt es und wie viele davon sind selbstständig? Wie viele Wohnungen gibt es in Deutschland? Wie viele Kinder werden wann wo eingeschult usw.).
Anders als bei der Vollerhebung im Jahr 1987 werden beim Zensus 2011 nicht mehr alle Haushalte befragt, sondern es werden für die wichtigsten Merkmale wie z.B. Alter und Staatsangehörigkeit Verwaltungsregister (Melderegister und amtliche Statistik) für die Gewinnung der Daten genutzt. Weitere Daten wie Informationen über die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung kommen von der Bundesagentur für Arbeit. Da diese Register aber nicht alle benötigten Daten enthalten, werden ca.10% der Bevölkerung für die Stichprobenerhebung zur Befragung nach der Bildung ausgewählt. Die Auswahl der Befragten erfolgt nach einem Zufallsprinzip.
Darüber hinaus finden eine Gebäude- und Wohnungszählung und eine Erhebung in den Sonderbereichen (nicht sensibler Bereich: Alten-/Pflegeheim, Internat; sensibler Bereich: Justizvollzugsanstalten, Behinderten(wohn)heim) als postalische Vollerhebung statt.
Stichtag für den Zensus 2011 ist der 09. Mai 2011, doch bereits am 22. November 2010 startet in Bayern die Vorbefragung für die Gebäude- und Wohnungszählung. Dabei werden die bereits recherchierten Gebäude- und Wohnungseigentümer über die eigentliche Gebäude- und Wohnungszählung im Jahr 2011 informiert und zur Mitarbeit bei der Überprüfung der Daten aufgefordert, um den reibungslosen Ablauf der im kommenden Jahr stattfindenden eigentlichen Befragung sicher zu stellen.
Die Befragten, egal ob über die Haushaltsstichprobe, die Gebäude- und Wohnungszählungoderaufgrund der Vollerhebung in den Sonderbereichen, alle sind zur Auskunft nach dem Zensusgesetz verpflichtet.
Mit Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger wird die Grundlage für viele wichtige Entscheidungen (kommunale Finanzzulage, Zahl der Kindergartenplätze, Attraktivität für Unternehmen) wieder auf den tatsächlichen Stand gebracht.
Zuständig für die Durchführung des Zensus 2011 in Bayern ist das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung. In den kreisfreien Gemeinden und den Landkreisen wurden zur Unterstützung des statistischen Landesamtes zum 01.11.2010 Erhebungsstellen eingerichtet.
Hauptaufgabe dieser Erhebungsstellen ist die Durchführung der Haushaltsstichprobe und die Erhebung in den Sonderbereichen. Die richtige Auswahl der Interviewer (Erhebungsbeauftragte), die Schulung sowie die Einteilung in die Erhebungsbezirke liegen im Verantwortungsbereich der Erhebungsstelle. Eine weitere, wichtige Aufgabe der Erhebungsstellen ist es, die Einhaltung des besonderen Datenschutzes sicherzustellen.
Erhebungsstelle Zensus 2011 beim Landratsamt Günzburg:
Auch das Landratsamt Günzburg hat zum 01.11 2010 eine Erhebungsstelle eingerichtet. Sie befindet sich im 1. Stock des Gebäudes in der Von-Stain-Str. 8 in Ichenhausen und besteht aus zwei abgeschotteten Büros zu denen nur der Zensusbeauftragte und Erhebungsstellenleiter und zwei Mitarbeiter zutritt haben. Alle Mitarbeiter der Erhebungsstelle sowie die Erhebungsbeauftragten werden dazu verpflichtet, über Ihre Arbeit und die damit verbundenen sensiblen Personendaten stillschweigen zu halten. Eine Rückspielung der Daten an die Meldeämter oder die Bundesnetzagentur für Arbeit darf und wird es nicht geben, dafür sorgt das sogenannte Rückspielverbot.